Sind eigentlich die Rahmenbedingungen einer Dolmetschsituation immer die gleichen? Und wie nehmen die Nutzer diese Dienstleistung entgegen?

verwaltungsgericht

Leider gibt es zwischen den verschiedenen Dolmetschsituationen sehr große Unterschiede.

Die besten Bedingungen hat man in der Politik oder bei anderen Kunden, die oft mit Dolmetschern zu tun haben.
Kunden, die regelmäßig gedolmetscht werden, wie zum Beispiel Politiker oder Redner gehen in der Tat ganz locker damit um: Sie tragen ihre Rede gemütlich vor und ignorieren dabei den Dolmetscher / die Dolmetscherin. Dies mag merkwürdig erscheinen, aber gerade in einer Situation wie diese kann der Dolmetscher/die Dolmetscherin seine/ihre Arbeit am besten und am einfachsten verrichten. Darauf ist er/sie vorbereitet.
Außerdem ist in solchen Fällen die notwendige Technik wie zum Beispiel Dolmetscherkabinen immer vorhanden.

Es passiert aber auch vielen anderen Leuten, irgendwann im Leben einen Dolmetscher bzw. eine Dolmetscherin zu brauchen, auch wenn sie sich früher nie richtig Gedanken darüber gemacht hatten und nicht wissen, wie es überhaupt gehen soll. Ein Beispiel könnte eine Person sein, die im Ausland ein Geschäft abwickeln möchte und dafür zu einem Notar muss, oder ein Tourist, der im Ausland bei der Polizei eine Anzeige erstatten will oder plötzlich sich im Krankenhaus behandeln lassen muss. Solche Kunden empfinden oft den Dolmetscher/die Dolmetscherin als Störfaktor oder ein notwendiges Übel und wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen.
Wenn zum Beispiel die zu verdolmetschende Person – eigentlich, um angeblich zu helfen – alle 10 Sekunden ihre Rede unterbricht, können dem Dolmetscher/der Dolmetscherin wichtige Informationen, wie zum Beispiel im Deutschen das Verb in Nebensätzen, fehlen und eine richtige Übertragung kann nicht erfolgen.

Andere Schwierigkeiten können u.a. auch mit dem Datenschutz zusammen hängen.
Bei der Arbeit am Gericht zum Beispiel ist es leider oft so, dass aus Datenschutzgründen der Dolmetscher/die Dolmetscherin gar keine oder extrem wenige Informationen über die anstehenden Verhandlungen erhält und, wenn er oder sie danach fragt, nur Antworten der Art „Sie müssen es auch ohne können“ bekommt. Aber genau so wie die Anwälte und die Staatsanwaltschaft ohne Kenntnis über das Geschehen ihr Plädoyer nicht halten können, ist es für Dolmetscher extrem schwierig, „ins kalte Wasser zu springen“, und das Ergebnis ist daher leider nie optimal. In der Ausbildung wird in der Tat als erstes Gebot gelehrt, dass man sich auf das Thema der Gespräche vorbereiten muss.
Diese Situation lässt sich auch mit einer Diagnosestellung beim Arzt vergleichen: Wenn der Arzt nur die äußerlichen Symptome berücksichtigt (das gesprochene Wort in einer Dolmetschsituation) und die Vorgeschichte des Patienten nicht kennt, besteht ein großes Risiko, eine Fehldiagnose auszustellen.
Es bleibt zu hoffen, dass Dolmetscherorganisationen wie die BDÜ oder die VKD es schaffen, diese Erkenntnis den Behörden zu vermitteln, weil eine übertriebene Beachtung des Datenschutzes (Dolmetscher unterliegen übrigens sowieso der Schweigepflicht) zu Lasten des Dolmetschergebnisses und somit des verdolmetschten Verfahrensteilnehmers geht.

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